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   LG Köln, 30.10.2015 - 7 O 103/15   

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https://dejure.org/2015,30542
LG Köln, 30.10.2015 - 7 O 103/15 (https://dejure.org/2015,30542)
LG Köln, Entscheidung vom 30.10.2015 - 7 O 103/15 (https://dejure.org/2015,30542)
LG Köln, Entscheidung vom 30. Oktober 2015 - 7 O 103/15 (https://dejure.org/2015,30542)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung des Zahlungsanspruchs der auf die Rechnungen entfallenen Umsatzsteuer i.R.v. Bauverträgen

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Verjährung des Zahlungsanspruchs der auf die Rechnungen entfallenen Umsatzsteuer i.R.v. Bauverträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Zivilrechtlicher Erstattungsanspruch gegenüber Leistungsempfänger bei Erbringung von Bauleistungen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 01.06.2005 - VIII ZR 234/04

    Auslegung eines Pkw-Kaufvertrages bezüglich der Kosten einer

    Auszug aus LG Köln, 30.10.2015 - 7 O 103/15
    Es lässt sich dieser Fall auch nicht durch das dispositive Recht lösen, weshalb nach den Grundsätzen der ergänzenden Vertragsauslegung diese Lücke auf Grundlage des hypothetischen Willens der Vertragsparteien zu schließen ist (BGHZ 9, 273; BGHZ 111, 214; BGH, NJW-RR 2005, 1421).

    Ausgangspunkt für diese Wertung sind dabei die in den Verträgen enthaltenen Regelungen und Wertungen (BGH, NJW-RR 2005, 1421).

  • BGH, 04.05.1990 - V ZR 21/89

    Veräußerung des Erbbaurechts; Erhöhung des Erbbauzinses

    Auszug aus LG Köln, 30.10.2015 - 7 O 103/15
    Es lässt sich dieser Fall auch nicht durch das dispositive Recht lösen, weshalb nach den Grundsätzen der ergänzenden Vertragsauslegung diese Lücke auf Grundlage des hypothetischen Willens der Vertragsparteien zu schließen ist (BGHZ 9, 273; BGHZ 111, 214; BGH, NJW-RR 2005, 1421).

    Dabei ist darauf abzustellen, was die Vertragsparteien bei angemessener Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten, wenn sie die Möglichkeit des nun eingetretenen Falls bedacht hätten (BGHZ 111, 214).

  • BGH, 22.04.1953 - II ZR 143/52

    Voraussetzungen der ergänzenden Vertragsauslegung

    Auszug aus LG Köln, 30.10.2015 - 7 O 103/15
    Es lässt sich dieser Fall auch nicht durch das dispositive Recht lösen, weshalb nach den Grundsätzen der ergänzenden Vertragsauslegung diese Lücke auf Grundlage des hypothetischen Willens der Vertragsparteien zu schließen ist (BGHZ 9, 273; BGHZ 111, 214; BGH, NJW-RR 2005, 1421).
  • FG Berlin-Brandenburg, 03.06.2015 - 5 V 5026/15

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 FGO) - Umsatzsteuer 2009

    Auszug aus LG Köln, 30.10.2015 - 7 O 103/15
    Die Kammer verkennt dabei nicht, dass tatsächlich mehrere Finanzgerichte verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber der Regelung des § 27 Abs. 19 UStG geäußert haben (FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 03.06.2015, 5 V 5026/15; FG Münster, Beschluss vom 12.08.2015, 15 V 2153/15 U; FG Niedersachen, Beschluss vom 03.07.2015, 16 V 95/15).
  • FG Münster, 12.08.2015 - 15 V 2153/15

    Vertrauensschutz für Bauleistende

    Auszug aus LG Köln, 30.10.2015 - 7 O 103/15
    Die Kammer verkennt dabei nicht, dass tatsächlich mehrere Finanzgerichte verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber der Regelung des § 27 Abs. 19 UStG geäußert haben (FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 03.06.2015, 5 V 5026/15; FG Münster, Beschluss vom 12.08.2015, 15 V 2153/15 U; FG Niedersachen, Beschluss vom 03.07.2015, 16 V 95/15).
  • FG Niedersachsen, 03.07.2015 - 16 V 95/15

    Bestehen ernsthafter Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 27 Abs. 19 UStG;

    Auszug aus LG Köln, 30.10.2015 - 7 O 103/15
    Die Kammer verkennt dabei nicht, dass tatsächlich mehrere Finanzgerichte verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber der Regelung des § 27 Abs. 19 UStG geäußert haben (FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 03.06.2015, 5 V 5026/15; FG Münster, Beschluss vom 12.08.2015, 15 V 2153/15 U; FG Niedersachen, Beschluss vom 03.07.2015, 16 V 95/15).
  • OLG Köln, 04.08.2016 - 7 U 177/15

    Anspruch des Unternehmers auf Zahlung der Umsatzsteuer

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 30.10.2015 - 7 O 103/15 - wird zurückgewiesen.

    Die Beklagte beantragt, das am 30.10.2015 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 7 O 103/15 - aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • FG Münster, 15.03.2016 - 15 K 1553/15

    Eingeschränkter Vertrauensschutz für Bauleistende

    Sollte der Vertrag keinen unmittelbaren Anspruch begründen, verfügt das Zivilrecht mit der Rechtsfigur der ergänzenden Vertragsauslegung und dem gesetzlichen Anspruch der Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB über Instrumente, um einen Umsatzsteuernachforderungsanspruch zu begründen (so ausdrücklich jüngst in einem Bauträger-Fall LG Köln, Urteil vom 30.10.2015 7 O 103/15, juris).
  • FG Münster, 15.03.2016 - 15 K 3669/15

    Eingeschränkter Vertrauensschutz für Bauleistende

    Da sich der Anspruch auf Nachforderung der Umsatzsteuer grundsätzlich unmittelbar aus dem Vertrag ergibt oder andernfalls durch ergänzende Vertragsauslegung oder wegen Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB begründet werden kann (so ausdrücklich jüngst in einem Bauträger-Fall LG Köln, Urteil vom 30.10.2015 7 O 103/15, juris), geht der erkennende Senat von einem bestehenden Anspruch auf Nachforderung der Umsatzsteuer aus.
  • LG Münster, 13.07.2017 - 24 S 2/16

    Zahlungsanspruch eines Insolvenzverwalters auf den durch einen Bauträger an das

    Er bezieht sich dabei auch auf Entscheidungen des Landgerichts Köln (Urt. v. 30.10.2015, Az. 7 O 103/15) und des Oberlandesgerichts Köln (Urt. v. 04.08.2016, Az. 7 U 177/15).

    Das Landgericht Köln (Urt. v. 30.10.2015, Az. 7 O 103/15) hat einen Anspruch des Unternehmers (dort ebenfalls nunmehr des Insolvenzverwalters) aufgrund einer ergänzenden Vertragsauslegung als gegeben angesehen (Rn. 23, zitiert nach JURIS).

  • FG Münster, 17.06.2020 - 15 K 3839/17

    Umsatzsteuer/Verfahrensrecht - Zur Aufrechnung des Finanzamts mit nach § 27 Abs.

    In diesem Zusammenhang sei zu erwähnen, dass die vom Beklagten zitierten Urteile des Landgerichts (LG) Köln (Urteil vom 30.10.2015 7 O 103/15, juris) und des Oberlandesgerichts (OLG) Köln (Urteil vom 4.8.2016 I-7 U 177/15, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 2017, 677) auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar seien.
  • LG Bonn, 20.07.2016 - 1 O 12/16
    Ausgangspunkt für diese Wertung sind dabei die in den Verträgen enthaltenen Regelungen und Wertungen (BGH, NJW-RR 2005, 1421; vgl. zum Ganzen LG Köln, Urt. v. 30.10.2015, 7 O 103/15).

    Es ist daher in keiner Weise ersichtlich, dass nach dem hypothetischen Willen der Vertragsparteien unter Beachtung der Verkehrssitte hier eine Festsetzung der Umsatzsteuer Voraussetzung für deren Bezahlung durch die Beklagte hätte sein sollen (so auch LG Köln, Urt. v. 30.10.2015, 7 O 103/15).

  • FG Nürnberg, 30.01.2018 - 2 K 1351/17

    Abrechnungsbescheids

    Soweit ersichtlich, waren lediglich eine obergerichtliche Entscheidung (OLG Köln, Urteil vom 04.08.2016 7 U 177/15, NJW 2017, 677) und widersprüchliche erstinstanzliche Entscheidungen ergangen (für einen Nachzahlungsanspruch LG Köln, Urteil vom 30.10.2015, 7 O 103/15, juris; dagegen LG Düsseldorf, Urteil vom 05.02.2016 33 O 86/15, UR 2016, 720).
  • OLG Köln, 28.08.2018 - 19 U 31/18

    Bauträger verlangt Umsatzsteuererstattung: Bauunternehmer hat Zahlungsanspruch!!

    Die Beklagte ist der Auffassung, das vorliegende Verfahren sei im Hinblick auf ein bei dem Bundesgerichtshof anhängiges Revisionsverfahrens (unter VII ZR 206/16; Vorinstanzen: OLG Köln, Urt. v. 04.08.2016 - 7 U 177/15, NJW 2017, 677; LG Köln, Urt. v. 30.10.2015 - 7 O 103/15, BeckRS 2015, 18284) bzw. ein bei dem Bundesverfassungsgericht (unter AR 3134/17) anhängiges Verfassungsbeschwerdeverfahrens auszusetzen.
  • OLG Düsseldorf, 15.02.2018 - 5 U 39/17
    Das zeigt sich in der bereits angeführten tatsächlichen Handhabung, indem die Zedentin die Nettorechnungen unter ausdrücklichem Hinweis auf § 13 b UStG a.F. erstellte und die Beklagte die Umsatzsteuer tatsächlich abführte (LG Düsseldorf, Urt. v. 14.12.2017, 14e O 222/16; LG Köln, Urt. v. 30.10.2015, 7 O 103/15).
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   LG Saarbrücken, 07.07.2017 - 7 O 103/15   

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LG Saarbrücken, 07.07.2017 - 7 O 103/15 (https://dejure.org/2017,69606)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 07.07.2017 - 7 O 103/15 (https://dejure.org/2017,69606)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 07. Juli 2017 - 7 O 103/15 (https://dejure.org/2017,69606)
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